Viele Landwirte haben ihre Mehrwertsteuererklärung bis zum 31. Dezember 2019 vierteljährlich (alle 3 Monate) gemacht. Diese Verpflichtung nannte sich \»IVA Agropecuario\» und wurde im Formular Nr. 126 erklärt. Es waren die Ackerbauer und Viehzüchter, die im Jahr nicht mehr wie Gs. 1.000.000.000 Umsatz hatten und in der IRAGRO-Steuer für kleine und mittelständische Unternehmen eingeschrieben waren.
So wie die allermeisten Landwirte, hatten auch diese in den meisten Fällen beachtliche Guthaben in der Mehrwertsteuer (IVA) angesammelt: durch die Differenz der IVA beim Einkauf minus der IVA beim Verkauf sowie auch durch die Einbehaltungen (retenciones).
Die vierteljährliche IVA-Abrechnung wurde ab dem 1. Januar 2020 abgeschafft. Das heißt, alle müssen ihre IVA-Erklärung monatlich machen.
Was passiert nun mit diesen Guthaben aus der \»IVA Agropecuario\»?
Sie können transferiert werden. In der Online-Plattform des Finanzministeriums \»Marangatu\» wurde eine Option integriert, mit der man online diese Übertragung des Guthabens von der \»IVA Agropecuario\» zur \»IVA General\» machen kann. Wenn dieses gemacht wurde, müssen die Guthabensaldos auch in die erste monatliche IVA Abrechnung eingetragen werden um dann weitergetragen werden zu können.
Die Übertragung kann online bis zum 30. Juni 2020 gemacht werden. Danach muss es per Antrag im Finanzministerium gemacht werden, was viel aufwendiger ist.