In Anbetracht der Tatsache, dass es verschiedene Situationen beim Verkauf von Immobilien gibt (Barzahlung, Kredit, Übertragung usw.), ist es wichtig zu wissen, welche Steuern für natürliche Personen beim Verkauf von Immobilien in jeder Situation anfallen.
Situation oder Verkaufsbedingungen | Steuerzahlung | Form der Zahlung | Einschreibung in die RUC |
Barzahlung und sofortige Übertragung des Titels | Im Moment der Übertragung für den gesamten Verkaufspreis. | Steuereinbehaltung vom Notar | Nicht notwendig. |
Verkauf in Raten und sofortige Übertragung des Titels | Im Moment der Übertragung für den gesamten Verkaufspreis. | Steuereinbehaltung vom Notar | Nicht notwendig. |
Verkauf in Raten und Übertragung des Titels nach Beendigung der Zahlungen | Auf die in einem Jahr kassierten Raten (Januar bis Dezember). | Formular für die Abrechnung der IRP. | Notwendig. |
Verkauf eines Nutzungsrechntes (Situation einiger Kooperativen) | Auf die in einem Jahr kassierten Raten (Januar bis Dezember). | Formular für die Abrechnung der IRP. | Notwendig. |
Der Verkauf von Immobilien durch natürliche Personen unterliegt der Einkommensteuer (IRP) mit einem Steuersatz von 8%. Die Bemessungsgrundlage kann sein:
a) Der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis, sofern der Kaufpreis in früheren Jahren nicht als Ausgabe abgezogen wurde und die entsprechende Dokumentation vorhanden ist.
b) 30% des Verkaufspreises, was zu einem direkten Steuersatz von 2,4% auf den Verkaufspreis führt.
Diese Informationen gelten nicht, wenn es sich um den Verkauf von Immobilien handelt, die Teil des Vermögens eines Einzelunternehmens sind, welches der IRE-Steuer in der höchsten Abrechnungsform unterliegen.