Wenn zwei oder mehr Personen beschließen, eine Gesellschaft zu gründen um Viehzucht zu betreiben, möchten sehr oft die Teilhaber ihr eigenes Vieh in die Gesellschaft hineingeben (Kapitalbeitrag).
Es ist bekannt, das beim Viehverkauf die „Guía“ an SENACSA bezahlt werden muss. Die Summe besteht aus 1% auf den Fiskalwert der Tiere, die verkauft werden. Diesen Fiskalwert bestimmt SENACSA für jede Kategorie von Tieren, z.B. Kälber und Desmamantes Gs. 850.000, Kühe Gs. 2.000.000, usw.
Muss diese „guía“ auch bezahlt werden wenn das Vieh als Kapitalbeitrag an die Gesellschaft transferiert wird?
Im Jahr 2005 wurde das Gesetz Nummer 2655 herausgegeben, welches einige Artikel der Gesetze 808/96 und 125/91 verändert. Seitdem brauchen bei der Überschreibung von Vieh aufgrund eines Kapitalbeitrages nicht mehr die 1% auf den Fiskalwert jedes Tieres bezahlt werden.
Diese Transaktion muss über einen schriftlichen Gesuch bei SENACSA erfolgen.