Mindestgehalt von Hausangestellten steigt

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Durch das Gesetz Nr. 6338/19 wird das Mindestgehalt der Hausangestellten an das generelle Mindestgehalt angeglichen. Ab dem 1. Juli beträgt es Gs. 2.192.839.- Es gab im Allgemeinen eine Erhöhung von 3,8%, was Gs. 80.277 entspricht. Bis jetzt war der Mindestlohn für Hausangestellte 60% vom allgemeinen Mindestlohn.

Wenn ein/e Hausangestellte/r nur teilzeitig oder stundenweise arbeitet, muss der Mindestlohn proportionell errechnet werden. So muss ein Arbeitstag mit mindestens Gs. 84.340 und eine Arbeitsstunde mit Gs. 10.543 bezahlt werden.

Als Hausangestellte zählen:

  • Choffeure der Familie
  • Haushälter/innen
  • Dienstmädchen
  • Wasch- und Bügelfrauen
  • Kindermädchen
  • Koch/Köchinnen der Familie
  • Fest angestellte Gärtner
  • Pfleger/innen von Kranken, Alten und Behinderten Personen
  • Botengänger
  • Weitere Angestellte für verschiedene Arbeiten im Haushalt
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