Das IPS hat die obligatorische Gesundheitsbescheinigung für neue Arbeiter suspendiert. Es wurde ein Komitee gegründet, welches das Reglament für die Gesundheitsbesscheinigung überarbeiten soll. Seit Juni 2017 musste für die Einschreibung eines neuen Arbeits im IPS eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Arbeiters präsentiert werden. In 60 Tagen soll das Komitee einen konkrieten Änderungsvorschlag für das Reglament vorstellen.
Damit ist es momentan nicht notwendig, die ärztliche Bescheinigung für die Einschreibung eines neuen Arbeiters im IPS zu machen.