Einbehaltung der Mehrwertsteuer (Retenciones de IVA)

Definition

Einbehaltung der Mehrwertsteuer bedeutet, wenn eine Firma/Person seinem Lieferanten einen Teil oder die ganze Mehrwertsteuer, die in seiner Factura inbegriffen ist, zurückhält oder nicht ausbezahlt.

Beispiel: Juan Perez hat an den Frigorífico Concepción eine Faktura ausgestellt von Gs. 165.000.000 für Viehverkauf. Die enthaltene Mehrwertsteuer ist Gs. 7.857.143 (5%).

Jetzt bezahlt der Frigorífico an Juan Perez und hält 30% der Mehrwertsteuer zurück:

Gs. 7.857.143 x 30% = Gs. 2.357.143.-

Diesen Teil wird Juan Perez nicht kassieren. Seine Auszahlung ist:

Gs. 165.000.000 – Gs. 2.357.143 = Gs. 162.642.857.-

Den Teil der Mehrwertsteuer, den Juan Perez nicht ausbezahlt bekommen hat, muss der Schlachthof an den Staat zahlen. Das heißt, Juan Perez hat schon 30% seiner Mehrwertsteuer über den Frigorífico an den Staat gezahlt.

Hält der Frigorífico die Mehrwertsteuer freiwillig zurück?

Nein, das Finanzministerium bestimmt, wer diese Steuereinbehaltung vollziehen muss. Das heißt, die Firmen/Personen praktizieren die Einbehaltung der Mehrwertsteuer nicht freiwillig. Aufgrund mehrerer Faktoren, wie zum Beispiel Summe des Umsatzes, Kontakte mit vielen verschiedenen Lieferanten, usw. bestimmt das Finanzamt wer Mehrwertsteuer zurückhalten muss. Es wird dann eine Bestimmung bekanntgegeben, nach der die Firmen/Personen, die ausgewählt wurden, ab dem darauffolgenden Monat schon die Zurückhaltung der Mehrwertsteuer praktizieren müssen. Außerdem sind alle Exporteure verpflichtet, Mehrwertsteuer einzubehalten bei ihren Auszahlungen an Lieferanten.

Wann wird ein Teil und wann die gesamte Mehrwertsteuer zurückgehalten (30%, 70% oder 100%)?

Der generelle Prozentsatz für die Zurückhaltung der Mehrwertsteuer beträgt 30% für alle Firmen, die vom Finanzministerium dazu bestimmt wurden. Jedoch müssen alle Exporteure, die irgendwann einmal eine Rückzahlung von Steuerguthaben beantragt haben, entweder 30%, 70% oder die gesamte Mehrwertsteuer, also 100%, zurückhalten. Das ist je nachdem welche Dienstleistung oder Produkte gekauft werden.

Wenn die Summe der Faktura oder mehrerer Fakturas vom selben Lieferanten, die bezahlt werden, nicht über 10 Mindesttagelöhne geht, was zum heutigen Zeitpunkt (September 2024) umgerechnet Gs. 1.076.270 entspricht, braucht die Einbehaltung nicht praktiziert werden.

Der “Comprobante de Retención” (Beleg für die Zurückhaltung)

Immer, wenn eine Einbehaltung von Mehrwertsteuer durchgeführt wurde, muss die entsprechende Firma ihrem Lieferanten einen Beleg dafür geben (Comprobante de Retención). Dem Beispiel weiter oben folgend, müsste die Summe des Belegs Gs. 2.357.143 betragen. Diesen Beleg muss der Lieferant unbedingt bei seinem Buchhalter abgeben, da die Summe einem Guthaben entspricht, die bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer abgezogen werden kann.

Letzte Aktualisierung: 8.9.2024

WhatsApp chat