Ab 2020 gilt die Steuerreform in Paraguay.
Für den Landverkauf gelten heute und bis Ende 2019 mehrere Regeln:
- Wenn das Land welches verkauft wird, als Estancia oder für Agrarproduktion gebraucht wird, muss zuerst geklärt werden, ob der Verkäufer seine IRAGRO mit kompletter Buchführung abrechnet oder in der vereinfachten Form. Wenn es in der kompletten Buchführung ist, muss auf den Landverkauf 3% IRAGRO und 1,5% IVA gezahlt werden. Wenn der Verkäufer aber in der vereinfachten Form seine IRAGRO abrechnet, muss er für den Landverkauf 3% IRP plus 1,5% IVA zahlen.
IRP ist die persönliche Einkommensteuer, IRAGRO ist die Einkommensteuer für Ackerbau und Viehzucht und IVA ist die Mehrwertsteuer.
Wenn der Verkäufer in der vereinfachten Abrechnungsform der IRAGRO noch nicht in der IRP eingeschrieben ist, muss er sich wegen dem Landverkauf einschreiben, aber noch nicht diese 3% IRP darauf zahlen. Falls er dann noch ein Land verkauft, muss er auf dieses dann schon die IRP zahlen.
- Wenn es sich um Verkauf von sogenannten „lotes“ in der Stadt handelt, gilt dasselbe Prinzip: wenn der Verkäufer schon in der IRP eingeschrieben ist, zahlt er auf den Verkauf 3% IRP plus 1,5% IVA. Wenn er noch nicht eingeschrieben ist, schreibt er sich in die IRP ein und zahlt nur die IVA 1,5% auf diesen Verkauf. Für den nächsten zahlt er dann schon 3% IRP. Hierbei ist es auch wichtig zu beachten, dass die IRP nur auf die kassierten Summen gezahlt wird, wie zum Beispiel bei einem Verkauf mit Ratenzahlungen.
Bis Ende 2019 gilt die generelle Regel, dass nur maximal 2 Landstücke pro Jahr verkauft werden können, ohne diese Aktivität als kommerziell einzustufen. Ab dem 3. Landstück, dass verkauft wird, muss die kommerzielle Einkommensteuer IRACIS gezahlt werden, welche wiederum ganz andere Regeln hat.
Ab dem 1. Januar 2020 gibt es für die Steuer auf Landverkauf nur 2 Bedingungen:
- Wenn das Land welches verkauft wird zum Inventar einer Gesellschaft oder eines Ein-Mann-Betriebes gehört muss die neue Einkommensteuer IRE 3% plus IVA 1,5% gezahlt werden. Es ist nicht wichtig, wie viele Ländereien verkauft werden, genauso wenig ob es in der Stadt oder auf dem Land ist.
- In allen anderen Fällen wird nur die IRP mit 2,4% gezahlt und keine IVA.
Hier ist zu beachten, dass wenn es ein Grundstück mit Wohnhaus ist, welches ab 2020 in der IRP als Ausgabe abgesetzt wurde, muss beim Verkauf ein direkter Prozentsatz von 8% IRP gezahlt werden und nicht 2,4%.
Dies gilt nur für Einzelpersonen, nie für Gesellschaften. Die Gesellschaften zahlen auf Landverkauf immer die kommerzielle Einkommensteuer IRE.
Und hier eine große Neuigkeit: Die IRP für Landverkauf wird nicht mehr einmal im Jahr von dem Verkäufer deklariert, sondern bei jedem Verkauf in Bargeld oder Erhalt einer Ratenzahlung, muss die IRP per Einbehaltung durch den Notar gezahlt werden. Es bleibt noch zu klären, wer die Einbehaltung der Steuer machen muss, wenn kein Notar interveniert.
Und noch eine große Neuigkeit ist, dass der Landverkauf nicht mehr auf 2 Stücke pro Jahr limitiert ist, um nicht in die kommerzielle Einkommensteuer zu rutschen.
Ab 2020 kann sogar der Verkauf von Baustellen oder Grundstücken, innerhalb eines “loteamientos” über die IRP mit 2,4% Steuersatz abgerechnet werden. Außer, das Land, welches in Baustellen aufgeteilt wird, ist im Inventar eines Ein-Mann-Betriebes registriert. Dann muss die kommerzielle Einkommensteuer IRE gezahlt werden. Wenn der loteamiento von einer Gesellschaft gemacht wird, muss immer IRE gezahlt werden, nie IRP.