Wenn eine Person eine Estancia besitzt, und diese verpachten möchte, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die zwei am häufigsten angewandten sind:
1. Aparcería (Halbpacht) – Beteiligung an der Produktion
Nach der Steuerreform in 2020, wurde die „Aparcería“ im Artikel 7 der Verordnung des Finanzministeriums Nr. 62 folgendermaßen definiert:
„Hierbei wird unter einem Pachtvertrag derjenige Vertrag verstanden, durch den sich eine der Parteien verpflichtet, der anderen Partei biologische Vermögenswerte oder ein ländliches Grundstück mit oder ohne biologische Vermögenswerte zur landwirtschaftlichen Nutzung in einer ihrer Spezialisierungen zu überlassen, mit dem Ziel, die Erträge zwischen den Parteien aufzuteilen.“
Es stellt also zum Beispiel der Besitzer des Landes dem Vertragspartner sein Land zur Verfügung, um seine Rinder darauf zu tun und Kälber zu produzieren oder Novillos zu mästen. Als Gegenleistung bekommt er dann einen Teil der Produktion, entweder in Kilogramm oder Stückzahl. Die Beteiligten müssen sich einigen, wer die Kosten für die Unterhaltung der Instalationen, sowie die Produktionskosten übernimmt, oder ob sie geteilt werden, aber im Normalfall übernimmt diese alle der Pächter. Dieses sollte in einem schriftlichen Vertrag geregelt werden.
Steuern:
Zur Versteuerung sagt der oben erwähnte Artikel 7 folgendes:
„Die Aufteilung der erzielten Erträge stellt keinen steuerbaren Tatbestand dar, sobald die Verteilung zwischen den Parteien erfolgt. Der steuerbare Tatbestand entsteht, wenn die Erträge zwischen den Pächtern oder an Dritte veräußert werden, wobei jede Partei diese Transaktion mit den entsprechenden Verkaufsbelegen und für ihren jeweiligen Anteil dokumentieren muss. Die Parteien müssen die Verteilung der Erträge mittels einer Bestätigung über die Ertragsverteilung dokumentieren, gemäß dem von der Steuerbehörde bereitgestellten Modell. Diese Bestätigung muss Teil der steuerlichen Unterlagen jeder der beteiligten Parteien sein. In keinem Fall dient die Bestätigung über die Ertragsverteilung zur Dokumentation abzugsfähiger Kosten.
Wenn für die Nutzung des Landes ein fester Preis in Geld oder in Naturalien als Vergütung vereinbart wird, wird der Vertrag nicht als Pachtvertrag, sondern als Mietvertrag eines Grundstücks betrachtet.“
2. Verpachtung – mit festem Preis
Die zweite Option, um eine Estancia zu verpachten ist, mit dem Pächter einen festen Preis ausmachen, der unabhängig von der Produktion gezahlt werden muss. Diese Zahlung kann montlich, halbjährlich, jährlich usw. erfolgen, je nach Verhandlung beider Seiten.
Es ist wichtig zu betonen, dass in dieser Form der Verpachtung die Produktion keine Rolle spielt, sondern ein fester Preis gezahlt wird.
Steuern: Bei der Verpachtung mit festem Preis muss eine Rechnung mit 10% Mehrwertsteuer gestellt werden. Für die Einkommensteuer ist es wichtig zu wissen, in welcher Situation sich der Verpächter befindet. Ist er eine natürliche Person, bei der das verpachtete Land nicht Teil des Vermögens eines Einzelunternehmens ist oder, wenn das Einzelunternehmen in der vereinfachten Abrechnungsform der Einkommensteuer für Geschäfte (IRE SIMPLE) eingeschrieben ist, muss für die Pachteinnahmen die persönliche Einkommensteuer IRP gezahlt werden mit einem pauschalen Steuersatz von 4%. Wenn das verpachtete Land Teil des Vermögens eines Einzelunternehmens ist, welches in der IRE General (höchste Stufe der Einkommensteuer für Geschäfte) oder aber einer Gesellschaft ist, dann muss die Einnahme zusammen mit den übrigen des Unternehmens in der IRE versteuer werden.
Letzte Aktualisierung: 8.9.2024