Vor einigen Monaten hat das IPS die Gesundheitsbescheinigung als Bedingung für die Einschreibung eines neuen Arbeiters suspendiert. Selbstverständlich haben dann die meisten aufgehört, ihre Arbeiter zur Untersuchung zu schicken. JEDOCH, besteht diese Verpflichtung weiterhin, da der Artikel Nr. 275 vom Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 213/93) es vorschreibt. In dem eben genannten Artikel steht folgendes: \“Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu: a) Einer Gesundheitsbescheinigung, die bei der Anstellung und auch periodisch gemacht werden muss. Die Kosten trägt der Arbeitgeber…\“
Da es sich bei diesem Reglament um ein Gesetz handelt, ist es weiterhin obligatorisch und das Arbeitsministerium kann bei einer Inspektion dem Arbeitgeber diese Gesundheitsbescheinigungen abverlangen.