Ab 2020 muss auch für kostenlose Überlassung von Immobilien und Gegenständen Steuer gezahlt werden
Das Gesetz Nr. 6380 definiert die Überlassung oder Zession von Immobilien und Gegenständen als steuerpflichtige Einnahme in der IRE-Steuer und legt die Anwendung des \“Marktpreises\“ für kostenlose Transaktionen fest. Das heißt, wenn zum Beispiel ein Vater seinem Sohn kostenlos sein Land überlässt, um dort Vieh zu halten, kann er das weiterhin machen, aber er wird […]