Abzug von verendeten Rindern für die Einkommensteuer
Seit der am 1.1.2020 in Kraft getretenen Steuerreform dürfen die Verluste durch gestorbene Rinder steuerlich nicht mehr direkt abgesetzt werden. Bis zu dem genannten Datum durfte ein pauschaler Prozentsatz von 3% abgesetzt werden. Ab 2020 darf dieses nur noch von den Tieren, die mit einer Factura gekauft wurden, gemacht werden und dann aber ohne einen […]
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