Vereinfachte Abrechnungsform für Unternehmen mit Umsatz unter Gs. 2.000.000.000 pro Jahr
Durch das Gesetz Nr. 6380 und die Resolution Nr. 29, die kürzlich veröffentlicht wurde, wird festgelegt, dass Einmannbetriebe, die im Wirtschaftsjahr 2019 (Januar bis Dezember) nicht mehr wie Gs. 2.000.000.000 Umsatz registrieren, sich in die vereinfachte Abrechnungsform SIMPLE einschreiben dürfen. Es geht hier nur um Betriebe, die Handel, nicht persönliche Dienstleistungen (Bauunternehmen, Mechaniker usw.), Ackerbau […]
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