Selbstständige Dienstleister dürfen ab 2020 nur noch 30% von der IVA beim Autokauf absetzen
Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die selbstständigen Dienstleister (wie z. B. Anwälte, Buchhalter, Notar, Übersetzer, Universitätsdozenten usw.) nicht mehr die gesamte Summe der Mehrwertsteuer \“IVA\“ von einem Autokauf absetzen. Dieses legt der Artikel 88 des Gesetzes 6380/19 der Steuerreform fest. Dafür brauchen sie beim Verkauf von Möbeln oder Geräten, die sie für ihre Dienstleistungen […]