Was muss der Arbeitgeber tun, wenn seine Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erleiden?
Das Wichtigste in dieser Angelegenheit ist, dass alle Arbeiter in der Sozialversicherung IPS registriert sind!
Wenn ein Arbeiter einen Arbeitsunfall erleidet, muss der Arbeitgeber Folgendes tun:
- Der Arbeitgeber oder sein gesetzlicher Vertreter muss die IPS innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Unfall benachrichtigen, es sei denn, es handelt sich um einen nachgewiesenen Fall höherer Gewalt.
- Das Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls muss ohne Streichungen ausgefüllt werden und mit dem Unternehmensstempel sowie der Unterschrift des Arbeitgebers oder des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens versehen sein.
- Die Dokumente, die die Abhängigkeit des Arbeitnehmers und seinen aktiven Status im Unternehmen nachweisen, müssen beigefügt werden.
- Alle erforderlichen Unterlagen müssen zur entsprechenden Überprüfung in physischer Form (im Büro des medizinischen Arbeitsausschusses) oder per E-Mail an die Adresse: [email protected] vorgelegt werden.
Normalerweise beauftragt jedes Unternehmen ein Steuer- oder Rechtsbüro mit seinen Arbeitsangelegenheiten. Die Fachleute sind daher dafür verantwortlich, diese Anforderungen zu erfüllen. Der Arbeitgeber muss jedoch unverzüglich nach dem Unfall die Beauftragten benachrichtigen.
Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?
Die zwingend vorzulegenden Dokumente sind:
- Formular zur Meldung eines Arbeitsunfalls: Wenn die Meldung in physischer Form erfolgt, muss das Originalformular sowie 3 (drei) Kopien desselben vorgelegt werden.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die vom IPS ausgestellt wurde: Original, am Tag des Unfalls ausgestellt, mit der Unterschrift und dem Stempel des verantwortlichen Arztes. Darin muss die DIAGNOSE aller im Unfall erlittenen Verletzungen enthalten sein.
Anmerkung: Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einer externen medizinischen Einrichtung ausgestellt wird:
- Sie muss von der Direktion für Berufskontrolle (Dirección de Control de Profesiones) des Gesundheitsministeriums überprüft werden (Ort: Brasil c/ Pettirossi) oder über das Internet.
- Sie muss eine Bestätigung der Behandlung oder Hospitalisierung und Berichte der Untersuchungen (Ultraschall, CT-Scan, Röntgen usw.) beifügen.
- Zwei einfache Kopien des Personalausweises des Versicherten.
- Eine einfache Kopie des Personalausweises der Person, die die Meldung unterschrieben hat (Arbeitgeber oder gesetzlicher Vertreter).
Anmerkung: Wenn die Person, die die Meldung unterschrieben hat, nicht als gesetzlicher Vertreter aufgeführt ist, muss sie über eine notariell beglaubigte Vollmacht verfügen, die ebenfalls an das Verifizierungskomitee für Arbeitsunfälle (Comité Verificador de Accidente de Trabajo) gesandt werden muss.
- Eine einfache Kopie der Steuernummer der Firma (RUC).
- Nachweis einer juristischen Person, in der der Name des gesetzlichen Vertreters aufgeführt ist.
Zusätzliche (verpflichtende) Anforderungen für spezielle Fälle:
Unfälle im UNTERNEHMEN. | 1) Unterschrift von mindestens 2 ZEUGEN des Unfalls, die als Mitarbeiter des Unternehmens aufgeführt sein müssen. 2) Eine einfache Kopie des Personalausweises jedes Zeugen des Unfalls. |
Unfälle auf der ÖFFENTLICHEN STRASSE (Verkehrsunfall oder Angriff durch Dritte) | POLIZEI-BERICHT, im Original |
Unfälle auf einem SCHIFF | Vorlage einer Kopie des Schiffslogbuchs (Kapitänsbuch), in dem der Vorfall vermerkt ist, unterschrieben und gestempelt von den Verantwortlichen. |
Unfall mit tödlichem Ausgang | 1) Polizeibericht, im Original 2) Totenschein, im Original |
Unfall im AUSLAND | *Vorlage der gleichen allgemeinen Anforderungen mit der entsprechenden Apostille |
Was passiert, wenn der Arbeitsunfall nicht innerhalb der festgelegten Frist gemeldet wird?
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsunfall nicht rechtzeitig und mit den erforderlichen Dokumenten meldet, ist er Geldstrafen von IPS und MTESS ausgesetzt, gemäß folgender Skala:
IPS
Die Strafe für die verspätete Meldung eines Arbeitsunfalls gilt als gering und beträgt 20% des täglichen Mindestlohns, der in Tagessätzen angewendet wird. Dies wären 10 Tagessätze pro verletztem Arbeitnehmer. (Beschluss C.A. Nr. 019-017/19).
Arbeitsministerium (MTESS)
- 1 Mindestlohn, wenn die Verzögerung bei der Meldung 30 Tage nicht überschreitet.
- 2 Mindestlöhne, wenn die Verzögerung bei der Meldung 31 Tage bis 45 Tage beträgt.
- 3 Mindestlöhne, wenn die Verzögerung bei der Meldung 46 Tage bis 60 Tage beträgt.
- 4 Mindestlöhne, wenn die Verzögerung bei der Meldung 61 Tage bis 90 Tage beträgt.
- 5 Mindestlöhne, wenn die Verzögerung bei der Meldung 90 Tage überschreitet.
Autoren: Abg. Patricia Heimburg, Lic. Antonia Villalba und Lic. Elisabeth Müller