Der kürzlich präsentierte Gesetzesentwurf für eine Steuerreform begrenzt den Abzug der verendeten Rinder auf ausschließlich die mit Beleg gekauften Rinder. Das heißt, nur von den Tieren, die mit einer Factura gekauft wurden, kann eine Sterbensrate steuerlich abgesetzt werden. Wenn es Tiere aus der eigenen Produktion sind, wird die Sterbensrate zwar registriert, kann aber in der Steuererklärung nicht als gültiger Abzug genutzt werden. Dieses mindert nicht nur die Abzüge für den Produzenten, sondern verlangt dem Buchhalter eine sehr genaue Arbeit ab, um die Daten korrekt zu buchen.
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