Das paraguayische Steuergesetz hat sich seit dem 1. Januar 2020 verändert, auch für nicht in Paraguay wohnhafte oder ansässige Personen und Gesellschaften. Im folgenden wird eine grafische Aufbereitung der ab 2020 geltenden Regeln und Steuersätzen dargestellt.
- Bedingung um als natürliche Person als „nicht wohnhaft“ in Paraguay zu gelten
Als nicht wohnhaft in Paraguay gilt die natürliche Person (persona física), die nicht die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung von Seiten der paraguayischen Immigrationsbehörde erhalten hat. Im Gegenteil dazu, hat jede natürliche Person, die eben diese dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und als Folge darauf, den paraguayischen Personalausweis erhalten hat, einen Wohnsitz in Paraguay und gilt für steuerliche Zwecke als in Paraguay wohnhaft. In vielen Fällen, ist der gewöhnliche Aufenthaltsort in einem anderen Land, jedoch hat die ausländische Person durch den paraguayischen Personalausweis für steuerliche Zwecke den Status einer in Paraguay wohnenden Person.
Dieses wurde kürzlich durch den 2. Artikel des Anhangs vom Dekrets Nr. 3181/19 geregelt. Das genannte Dekret reglementiert die Steuer für nicht wohnhafte Personen (INR) in Paraguay.
Laut der in dem Modell für Doppelbesteuerungsabkommen der OECD gebrauchten Definition, darf jeder Staat für sich definieren, wer für steuerliche Zwecke in seinem Land als wohnhaft (und damit als steuerpflichtig) gilt.
Jede natürliche Person, die zwar nicht die paraguayische Nationalität hat, aber den paraguayischen Personalausweis erhalten hat, muss in Paraguay einen Wohnsitz anmelden und sich in die RUC einschreiben (d.h. eine Steuernummer bekommen), wenn sie Einnahmen in Paraguay hat. Dieser Wohnsitz kann zum Beispiel der Ort in Paraguay sein, an dem sie sich während mindestens 120 Tagen im Jahr aufhält; in dem Falle, dass sie gewöhnlich nicht in Paraguay wohnt, kann es der Ort, wo sie in Paraguay ihre zivilen und geschäftlichen Aktivitäten durchführt (zum Beispiel ein Geschäftslokal oder eine Farm); der Wohnsitz ihres Bevollmächtigten oder der Ort, den sie auswählt, wenn mehrere dieser Situationen zutreffen.
Eine natürliche Person, die sporadische Einnahmen in Paraguay registriert und keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat, muss diese ebenfalls versteuern, mittels Steuereinbehaltung.
- Bedingung um als Gesellschaft als nicht ansässig in Paraguay zu gelten
Die Gesellschaft, die in einem anderen Land gegründet wurde und welche keinen Wohnsitz für steuerliche Zwecke in Paraguay hat, gilt als nicht ansässig. Einen Wohnsitz könnte eine Gesellschaft haben, wenn sie eine Niederlassung in Paraguay hat.
Neben der Niederlassung kann auch eine Farm in Paraguay, eine Mine oder sonstige Schürfungsarbeiten oder die Durchführung eines Bauvorhabens das mehr als 12 Monate dauert, eine Gesellschaft in Paraguay steuerpflichtig machen. In diesen Fällen muss die Gesellschaft sich in die RUC einschreiben (d.h. eine Steuernummer bekommen) und ihre Einnahmen in Paraguay angeben und versteuern.
Eine Gesellschaft, die sporadische Einnahmen in Paraguay registriert, muss diese ebenfalls versteuern, aber als nicht ansässige Firma mittels Steuereinbehaltung.
- Grafische Darstellung der Steuern für Personen und Gesellschaften ohne Wohnsitz in Paraguay
Ausnahme: Niederlassungen in Paraguay, zum Beispiel für natürliche Personen auch ein Viehbetrieb. Die Niederlassungen in Paraguay zahlen die IRE-Steuer, so wie in Paraguay ansässige Gesellschaften oder in Paraguay wohnhafte natürliche Personen.
INR = \“Impuesto a la renta de no residentes\“ (Einkommensteuer für nicht in Paraguay wohnende Personen). Der Steuersatz der INR ist 15%. Es gibt pauschale Steuerbemessungsgrundlagen und dadurch auch pauschale, direkt auf die Einnahmen anzuwendende Steuersätze.
IDU = \“Impuesto a los Dividendos y Utilidades\“ (Steuer auf Dividenden und Gewinnentnahmen)
Einnahmen | Steuer und Steuerbemessungsgrundlage (Stbmgl) | Steuersatz auf Einnahmen |
Zinsen für Darlehen |
INR Stbmgl = 30% |
4,5% pauschal |
Gewinnentnahmen oder Dividenden | IDU | 15% |
Verpachtung einer Immobilie |
INR Stbmgl = 50% |
7,5% pauschal |
Persönliche Dienstleistungen (fachmännsch oder nicht) |
INR Stbmgl = 70% |
10,5% pauschal |
Verkauf von Aktien oder Gesellschafteranteilen |
INR Stbmgl = 30% Oder Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis |
2 Optionen: 1. 4,5% pauschal 2. 15% auf Gewinn |
Verkauf von Immobilien |
INR Stbmgl = 30% |
4,5% pauschal |
Digitale Dienstleistungen, die in Paraguay genutzt werden |
INR
|
15% |
Die Steuer wird per Einbehaltung gezahlt, d.h. die in Paraguay wohnhafte Person oder Gesellschaft, die etwas an nicht wohnhafte Personen oder Gesellschaften auszahlt, ist verpflichtet, die Summe der Steuer einzubehalten und an den Staat abzuführen.